Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen im Grafikdesign, die von GRAPHIC SAILOR ©PRINTSTORE Produktionsagentur GmbH erstellt werden.
GRAPHIC SAILOR ist eine Marke der PRINTSTORE Produktionsagentur GmbH.
Die AGB sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen, die die fachmännische Durchführung von Aufträgen im Bereich des Grafikdesigns, d. h. in den u. a. im Berufsbild des Grafikdesigners dargestellten Tätigkeitsbereichen, zum Gegenstand haben.
GRAPHIC SAILOR ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige, unselbstständig angestellte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz/dem Erfüllungsort – sofern dies nicht Teil des Auftrages ist – ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Konzeptions-, Entwurfs- und Ausführungsarbeiten förderliches Arbeiten erlauben.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass GRAPHIC SAILOR auch ohne dessen ausdrückliche Aufforderung alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.
Der Tätigkeit von GRAPHIC SAILOR liegt in der Regel eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber zugrunde, die sowohl den Umfang der Leistungen als auch das dafür in Rechnung zu stellende Entgelt beinhaltet.
1. Geltungsbereich und Umfang des Auftrages
1.1 Die AGB gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde.
1.2 Zur Festlegung möglichst klarer Auftragsverhältnisse werden zwischen den Vertragspartnern Geltungsbereich und Umfang des Auftrages in einer Leistungsbeschreibung so detailliert wie nur möglich definiert. Eine derartige Leistungsbeschreibung enthält zumindest genaue Angaben über folgende Teilbereiche der Leistungserstellung:
• General-/Subunternehmerauftrag
• Grafikdesign (Entwurf, Ausführungspläne), Ausführung
• kreativer/handwerklicher Leistungsumfang
• Fremdleistungen (Lieferungen Dritter)
1.3 Für die Leistungserstellung sind ausreichende Auftragsgrundlagen unabdingbare Voraussetzung. Es sind dies vor allem:
• Umfassendes Briefing
• Beistellung detaillierter Unterlagen
• Geschäftsbedingungen etc.
2. Ausführungs- und Lieferfristen
2.1 Bei Übernahme eines Grafikdesign-Auftrages sind in Abhängigkeit vom Auftragsumfang präzise Vereinbarungen betreffend die Fristigkeit der auszuführenden Grafikdesign-Arbeiten bzw. der Lieferungen zu treffen.
2.2 Die in Auftrag gegebenen Leistungen gelten mit der vom Auftraggeber schriftlich bestätigten Übergabe des Werkes als erbracht.
2.3 Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Annahme des Auftrages durch GRAPHIC SAILOR, wenn alle notwendigen Arbeitsunterlagen vom Auftraggeber als Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Die vereinbarten Liefertermine sind grundsätzlich einzuhalten. Insoweit ein Schaden auf einem Verschulden von GRAPHIC SAILOR, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, beruht, ist eine allfällige Schadenersatzpflicht gegenüber dem Kunden als Auftraggeber mit der Höhe des Rechnungsbetrages über den vereinbarten Auftrag begrenzt.
3. Entgeltlichkeit von Präsentationen
3.1 Die Einladung des Auftraggebers eine Präsentation zu erstellen (Vorentwurf), gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation begründet. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sollte anlässlich der Einladung die Höhe des Entgelts nicht vereinbart worden sein, so gebührt ein angemessenes Entgelt.
3.2 Alle Leistungen von GRAPHIC SAILOR erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Angebotslegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos. GRAPHIC SAILOR ist es nicht gestattet, Konzepte oder Gestaltungsvorschläge unentgeltlich vorzulegen.
3.3 Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen und als Willenserklärung des Auftraggebers, einen Auftrag zur Ausführung der gewünschten Arbeiten in vollem Umfang zu vergeben. Die Höhe des Präsentationsentgeltes ist frei vereinbar, umfasst im Zweifelsfall die Hälfte des Gestaltungs-Honorars nach den Honorar-Richtlinien. Durch die Abhaltung der Präsentation gilt ein Präsentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt.
3.4 Vergibt ein Auftraggeber eines Präsentationswettbewerbes nach erfolgter Präsentation überhaupt keinen oder nur einen erheblich reduzierten Auftrag an GRAPHIC SAILOR oder einen Präsentationsmitbewerber, steht GRAPHIC SAILOR das volle Gestaltungshonorar anstelle des reduzierten Präsentationshonorars zu.
3.5 Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Rechten. Die Inhalte und Vorschläge einer Präsentation sind urheberrechtlich geschützt.
4. Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte
4.1 Das gesetzliche Urheberrecht von GRAPHIC SAILOR an seinen Arbeiten ist unverzichtbar.
4.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen von GRAPHIC SAILOR nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden.
4.3 Die dem Kunden eingeräumte Werknutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von GRAPHIC SAILOR als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden. Bei weiterer, darüber hinausgehender Nutzung ist grundsätzlich Rücksprache mit dem Urheber zu halten.
4.4 Der Kunde ist erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt, die urheberrechtlich geschützten Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.
4.5 Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung des Urhebers geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig.
4.6 Die Entwurfsoriginale bleiben Eigentum des Urhebers und können nach erfolgter Verwendung zurückgefordert werden. Eine Archivierung erfolgt nach Absprache (insbesondere über die Dauer).
4.7 Werden urheberrechtliche Leistungen von GRAPHIC SAILOR über die vereinbarte Form, den Zweck und Umfang hinaus genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, GRAPHIC SAILOR hiefür ein weiteres angemessenes Honorar zu bezahlen. Dies gilt auch im Fall der Neuauflage eines Druckwerkes.
4.8 Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von GRAPHIC SAILOR, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluss noch nicht feststeht oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Verkehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Honorar aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Ausarbeitung im Original und zum Zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte (Copyright).
4.9 Ist bei Vertragsabschluss die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklichfestgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.
4.10 GRAPHIC SAILOR ist zur Anbringung seines Firmenwortlautes einschließlich des dazugehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und ausgeführten Objekt in angemessener Größe berechtigt.
5. Verschwiegenheitspflicht
5.1 GRAPHIC SAILOR behandelt alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihm durch die Arbeit beim und mit dem Kunden bekannt geworden sind, streng vertraulich; insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zugänglich gemacht.
5.2 GRAPHIC SAILOR hat seine Mitarbeiter und Angestellten zur Beachtung dieser Grundsätze anzuhalten; er verbürgt sich für deren Verhalten.
6. Kündigung / Rücktrittsrecht
6.1 Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Seuche und Transportsperren entbinden GRAPHIC SAILOR von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
6.2 Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von GRAPHIC SAILOR möglich. Im Fall eines Stornos hat GRAPHIC SAILOR das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen.
6.3 Die Kündigung (Rücktritt) eines Vertrages durch den Auftraggeber ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich und ist ausschließlich schriftlich (Mail, Post) an PRINTSTORE Produktionsagentur GmbH, Hauptallee 9/4, 2602 Blumau, Tel: 0664 85 99 514 oder per Mail an buero@graphic-sailor.
at zu richten. In der Kündigung (Rücktrittserklärung) muss eine eindeutige Erklärung (zum Beispiel der Entschluss den Vertrag der Dienstleistung zu kündigen) enthalten sein.
Die bis dahin erbrachten Leistungen durch GRAPHIC SAILOR werden nach Arbeitsstunden abgerechnet und in Rechnung gestellt. Die Kündigung tritt sofort in Kraft – ausgenommen sind längerfristige Leistungsverträge, die nachstehend gesondert geregelt werden.
Muster Kündigungsformular Rücktritt:
• PRINTSTORE Produktionsagentur GmbH
• Hauptallee 9/4
• 2602 Blumau
• Ansprechpartner: Jasmin Horvath
• Telefon: +43 664 85 99 514
• Mail: buero@graphic-sailor.at
• Web: www.graphic-sailor.at
• Rücktritt Projektauftrag
• Absender (Kunde):
• Name: Anschrift:
• Hiermit kündige ich mit sofortiger Wirkung den erteilten Auftrag zur Erstellung des vereinbarten Webprojektes und nehme zur Kenntnis, dass die bis jetzt durch GRAPHIC SAILOR erbrachten Leistungen nach Arbeitsstunden abgerechnet und in Rechnung gestellt werden.
• Datum und Unterschrift (nur bei Mitteilung per Post):
Die Kündigung eines längerfristigen Leistungsvertrages tritt ab dem Folgemonat des jeweiligen Monats in Kraft, bis zu dem die Vorauszahlung getätigt wurde. Eine Rückvergütung ist nicht möglich, da die Leistungen bereits erbracht wurden.
Muster Kündigungsformular Leistungsvertrag mit Vorauszahlung:
• PRINTSTORE Produktionsagentur GmbH
• Hauptallee 9/4
• 2602 Blumau
• Ansprechpartner: Jasmin Horvath
• Telefon: +43 664 85 99 514
• Mail: buero@graphic-sailor.at
• Web: www.graphic-sailor.at
• Rücktritt Projektauftrag
• Auftraggeber (Kunde):
• Name: Anschrift:
• Hiermit kündige ich meinen Leistungsvertrag mit GRAPHIC SAILOR .Ich nehme zur Kenntnis, dass die Kündigung ab dem Folgemonat des jeweiligen Monats in Kraft tritt, bis zu dem die Vorauszahlung getätigt wurde. Eine Rückvergütung ist nicht möglich, da die Leistungen bereits erbracht wurden.
• Datum und Unterschrift (nur bei Mitteilung per Post):
Ein automatische Kündigung tritt in Kraft, wenn die vereinbarte Leistungszeit eines Vertrages beendet ist. Eine außerordentliche Kündigung wird seitens von GRAPHIC SAILOR vollzogen, wenn der Auftraggeber trotz wiederholter Abmahnung gegen diese AGB verstößt.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort gilt der Sitz von GRAPHIC SAILOR. Jenes Gericht, in dessen Wirkungskreis der Firmensitz von GRAPHIC SAILOR fällt, ist bei Rechtsstreitigkeiten zuständig.
8. Honoraransprüche und Zahlungsbedingungen
8.1 GRAPHIC SAILOR hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.
8.2 Das Gesamthonorar setzt sich gemäß den Honorar-Richtlinien GRAPHIC SAILOR (unverbindliche Verbandsempfehlung gemäß § 32 Kartellgesetz) im Regelfall aus folgenden Faktoren zusammen:
• Konzeption (Vorentwurf, konzeptioneller Problemlösungsansatz, Skizzen, Scribbles, Präsentation von Entwurfsarbeiten usw.)
• Entwurfsausarbeitung (Layout, Muster, Kalkulation usw.)
• Werknutzungsart (Copyright, Nutzungshonorar)
• Nebenleistungen (Modelle, Beschaffung auftragsspezifischer Informationen, Produktionsüberwachung usw.)
• Zuschläge zum Honorar (Leistungen außerhalb der Normalarbeitszeit und außerhalb Österreichs)
• Nebenkosten (Reisespesen, Telefonkosten usw.)
• Fremdleistungen
8.3 Die von GRAPHIC SAILOR gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind zu den vereinbarten Konditionen ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in der Höhe von 10 % und Mahngebühren in der Höhe von 4,- Euro pro Mahnung in Rechnung gestellt. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen.
8.4 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
8.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.
9. Honorarhöhe
9.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Ausstellung der Honorarnote geltenden einschlägigen Bestimmungen der vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation und Design Austria herausgegebenen Honorar-Richtlinien.
9.2 Das Gesamthonorar umfasst die Honorarteile Gestaltung, Nutzung, Ausführung sowie Nebenleistungen und Nebenkosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.3 Das Gesamthonorar ist ohne Abzug zahlbar und spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum fällig. Wird das beauftragte Werk in Teilen zur Übergabe bereitgestellt, so sind entsprechende Honorarteile und Nebenkosten jeweils zu diesen Zeitpunkten fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 10 % und Mahngebühren in der Höhe von 4,- Euro pro Mahnung in Rechnung gestellt. Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung eines fälligen Betrages in Verzug, so ist GRAPHIC SAILOR nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
9.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen mit Honoraransprüchen gegenzurechnen oder Zahlungen wegen Bemängelung zurückzuhalten.
10. Haftung und Gewährleistung
10.1. GRAPHIC SAILOR ist verpflichtet, die ihm erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei alle Interessen seines Kunden zu wahren. GRAPHIC SAILOR haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Der Auftraggeber seinerseits haftet dafür, dass GRAPHIC SAILOR die zur Erstellung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.
10.3 Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben – eingeschränkt auf die von GRAPHIC SAILOR abgedeckten Aufgabenbereiche – gerichtlich geltend gemacht werden.
10.4 Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten durchgeführt und der Auftraggeber hiervon benachrichtigt, so gelten nach Gesetz und den Geschäftsbedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als auf den Auftraggeber abgetreten.
10.5 Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von GRAPHIC SAILOR zu vertreten sind und ihm umgehend nach Kenntnis mitgeteilt wurden. Dieser Anspruch erlischt ein Monat nach Erbringung der beanstandeten Leistung von GRAPHIC SAILOR.
10.6 Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung bzw. falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, das Recht auf Wandlung.
11. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
11.1 Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt nur österreichisches Recht sofern nichts anderes vereinbart wurde.
11.2 Für Streitigkeiten ist das Gericht am Geschäftssitz von GRAPHIC SAILOR zuständig.
12. Sonstiges
Sämtliche Neben- und Sondervereinbarungen oder Abweichungen der genanten Punkte bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Wenn einzelne Punkte dieser AGB durch Änderungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Die Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers gelten nur, wenn GRAPHIC SAILOR diesen schriftlich zustimmt.
Stand 23.04.2020 | Druckversion: AGB_Grafikdesign